Wo der Patient Mensch sein darf


Neuerungen Transportkosten

Mit 01.01.2024 hat die Österreichische Gesundheitskasse die Rahmenbedingungen für die „Krankenbeförderung“ angepasst. Angesichts dessen ist bei gehfähige Patienten (OGK-NÖ) der Transport durch das Rote Kreuz kostenpflichtig. (Ausgenommen sind Chemo-, Strahlen- und Dialysetransporte)

Bei Transport mittels Vertragstaxiunternehmen werden die Kosten zur Gänze von der ÖGK übernommen! Alternative Krankenbeförderung-Vertragstaxiunternehmen für den Bezirk Mödling: 

Neisser Manfred - 02236 888 

Taxi Hannig - 0664 6400065

Durch Verlagerung von Krankentransporten, bei denen aufgrund des Gesundheitszustandes des Anspruchsberechtigten keine sanitätsdienstliche Betreuung notwendig ist, auf die Transportart Krankenbeförderung, wird eine bestmögliche Versorgung im Transportbereich für die Patienten sichergestellt, dies bei gleichzeitiger Entlastung der Blaulichtorganisationen. Voraussetzung für alle Krankentransportarten und somit auch für eine Krankenbeförderung mittels Taxi ist, dass eine ärztliche Transportanweisung für einen gehunfähig erkrankten Patienten vorliegt. Die Gehunfähigkeit ist gegeben, wenn der Patient kein öffentliches Verkehrsmittel, auch nicht mit einer Begleitperson, aufgrund seines Gesundheitszustandes benutzen kann. Nur in diesen Fällen ist rechtlich eine Kostenübernahme durch die ÖGK möglich.

 

Krankenbeförderung.pdf (235679)
KrankenbeförderungAnschreibenÖGK-Ärzte.pdf (838074)